Schon seit Anfang des Jahres herrschen in Stuttgart Fahrverbote für Euro 4-Diesel und schlechter, aber die Luft dort ist nach wie vor zu stark belastet. Schon im April hatte das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg beschlossen, dass ein Fahrverbot für Euro 5-Diesel in den Luftreinhalteplan Stuttgarts aufgenommen werden müsse (26.04.19, Az.: 17 K 1582/19).
Die Landesregierung wollte es stets vermeiden, dass in Stuttgart ein Fahrverbot für Diesel der Abgasnorm 5 ausgesprochen wir und hat dieses daher auch nicht in den Luftreinhalteplan Stuttgarts aufgenommen – und das trotz des Beschlusses des Verwaltungsgerichts im April. Seit Januar 2019 gibt es schon ein Verbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4, doch die Grenzwerte des Stickoxidausstoßes werden auch weiterhin überstiegen. Da nun auch der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass schon das Überschreiten an einzelnen Messstellen gegen EU-Recht verstößt und diese Stationen dort errichtet werden sollen, wo die Belastung am höchsten ist (siehe Rechtssache C-723/17), hat das Verwaltungsgericht beschlossen, dass ein Fahrverbot für Euro 5-Diesel in den Luftreinhalteplan mit aufgenommen werden muss. Dieser Beschluss (28.06.19, Az.: 10 S 1427/19) ist auch nicht anfechtbar, sodass es nur eine Frage der Zeit ist, bis das Fahrverbot für Stuttgart endgültig ausgesprochen wird.
Wenn auch Sie ein Dieselfahrzeug der Abgasnorm 5 besitzen, sollten Sie nicht länger zögern und sofort handeln, denn auch hier im Ruhrgebiet sollen Fahrverbote erlassen werden. Dadurch sind Sie dann nicht nur im Verkehr eingeschränkt, mit einher geht auch der Wertverlust Ihres Fahrzeugs. Daher sollten Sie jetzt Ihre Ansprüche prüfen lassen – wir übernehmen dies gern kostenlos für Sie. Wir schauen individuell für Ihren Fall, ob Sie Schadensersatzansprüche haben und mit welchem Verfahren Sie das für Sie beste Ergebnis erzielen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit einem unserer spezialisierten Rechtsanwälte im Dieselskandal oder senden Sie uns eine Anfrage über das Online-Formular, wir melden uns anschließend mit einer Ersteinschätzung bei Ihnen.